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Anstellungsbedingungen für Doktorierende und Assistierende

Grundlagen

Universitätsgesetz / -ordnung

Assistierende und Doktorierende sind Angehörige im Mittelbau, die zum Zweck der wissenschaftlichen Qualifikation mit dem Ziel der Promotion an der UZH angestellt sind. Sie arbeiten während dieser Zeit an ihrer Dissertation.
 

Zu den Qualifikationsstellen an der UZH gehören die Stellen von Oberassistierenden, Postdoktorierenden, Assistierenden und Doktorierenden. Die Stellen von Assistierenden und Doktorierenden dienen der wissenschafltichen Qualifikation mit dem Ziel der Promotion (UniO § 10 lit c.).
 
Auszug UniO
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Den Inhaber:innen von Qualifikationsstellen wird im Rahmen ihrer Anstellung angemessene Gelegenheit gegeben, sich durch eigene wissenschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren (UniG § 9).
 
Auszug UniG
Zoom (JPG, 133 KB)

 

Handhabung an der UZH

Nachfolgende Übersicht stellt die aktuelle Regelung der Anstellungen an der UZH dar:
 

 
Anstellungsgrundlagen UZH
Zoom

 

Weiterführende Informationen

Modelle und Eckwerte

Mehr zu Modelle und Eckwerte

Beschreibung neues Modell, grafische Darstellungen und Bedarf

Aktuelles Reglement 2023 sowie Muster neue Doktoratsvereinbarung

Fragen und Antworten

Mehr zu Fragen und Antworten

Generelle Fragen, Rekrutierungen für das Jahr 2024, bestehende Anstellungen