
Nachfolgend finden sich Grundlagen, Eckwerte, Fragen und Antworten sowie Dokumente, die den Doktorierenden und Assistierenden einen Überblick verschaffen und Betreuenden und Personalverantwortlichen als Richtlinie für Anstellungen dienen.
Die erweiterte Universitätsleitung hat am 29. August 2023 ein totalrevidiertes Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für Assistierende und Doktorierende (Reglement Rahmenpflichtenhefte) verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Das Reglement Rahmenpflichtenhefte umfasst Bestimmungen zur Anstellung, insbesondere zu den Aufgaben- und Arbeitszeitanteilen, von Inhaberinnen und Inhabern von Qualifikationsstellen, die gesamtuniversitär gelten. Für Postdocs und Oberassistierende gilt das bisherigeReglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für die Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen (PDF, 227 KB) unverändert.
Ziel des neuen Anstellungsmodells ist es, die Promovierenden an der UZH zu stärken, indem klare und transparente Anstellungsbedingungen geschaffen werden, insbesondere im Bereich der eigenen Forschungszeit. Um die Forschungsarbeit während der Qualifikationsphase verstärkt zu fördern, wird eine Mindestgrenze für den Umfang für die eigene Forschungsarbeit (Protected Time) festgelegt und sichergestellt.