Grundlagen
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Universitätsgesetz / -ordnung
Assistierende und Doktorierende sind Angehörige im Mittelbau, die zum Zweck der wissenschaftlichen Qualifikation mit dem Ziel der Promotion an der UZH angestellt sind. Sie arbeiten während dieser Zeit an ihrer Dissertation.
Zu den Qualifikationsstellen an der UZH gehören die Stellen von Oberassistierenden, Postdoktorierenden, Assistierenden und Doktorierenden. Die Stellen von Assistierenden und Doktorierenden dienen der wissenschafltichen Qualifikation mit dem Ziel der Promotion (UniO § 10 lit c.). | |
Den Inhaber:innen von Qualifikationsstellen wird im Rahmen ihrer Anstellung angemessene Gelegenheit gegeben, sich durch eigene wissenschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren (UniG § 9). |